
|
 |
|
| |
| Eier-Kennzeichnung |
 |
 |
Eierkennzeichnungsregeln
Seit 1. Januar 2004 gelten für das Inverkehrbringen von Eiern genaue Kennzeichnungsregeln. Folgende Informationen können aus den auf den Eiern angebrachten Aufdrucken entnommen werden:
- die Haltungsform des Huhns
- das Herkunftsland des Eies
- das Bundesland durch die ersten zwei Ziffern der Erzeugerbetriebs- und Stallnummer und
- die Erzeugerbetriebs- und Stallnummer.
Ein Ei mit der Kennzeichnung 1-DE-0234572 stammt aus Freilandhaltung des Hamburger Stalls 34572. Es fehlt jedoch das Legedatum, was ein besonderes Kriterium für die Lagerdauer des Eis ist.
Haltungsform
- 0 = Bio-Eier (oder: Biohaltung/ökologische Erzeugung/Ökologische Haltung): Freilandhaltung mit Futter aus "ökologischem Anbau"
- 1 = Freilandhaltung: 10 m² Auslauf pro Huhn vorhanden
- 2 = Bodenhaltung: Maximal 7 Hühner pro m² Stallfläche
- 3 = Käfighaltung / Legebatterien: Pro Huhn werden 450-550 cm2 an Fläche gerechnet
Die einzelnen Haltungsformen werden in der EG-Verordnung genau festgelegt. Die Einordnung entspringt Ideen aus dem Tierschutz und der Lebensmittelüberwachung. Die rechtliche Lage wird bestimmt durch die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKVO) und durch EU-Recht. In Deutschland ist die Haltung von Hühnern in Legebatterien ab 2006 verboten, EU-weit erst ab 2012.
Land
- DE = Deutschland
- AT = Österreich
- BE = Belgien
- NL = Niederlande
Bundesland
01 = Schleswig Holstein02 = Hamburg03 = Niedersachsen04 = Bremen 05 = Nordrhein-Westfalen06 = Hessen07 = Rheinland-Pfalz08 = Baden-Württemberg 09 = Bayern10 = Saarland11 = Berlin12 = Brandenburg 13 = Mecklenburg-Vorpommern14 = Sachsen15 = Sachsen-Anhalt16 = Thüringen
Güteklassen
Hühnereier werden nach EG-Verordnung in die Klassen A Extra, A, B und C eingeteilt.
Die Klassen B und C werden meist industriell weiterverarbeitet und gelangen nicht in den Verkauf.
Der Einzelhandel verkauft in der Regel nur Eier der der Güteklasse A. Sie sind sauber, unverletzt, nicht gewaschen oder anderweitig gereinigt, ihre Luftkammer ist maximal 6mm hoch und unbeweglich, das Eiweiß klar, durchsichtig, gallertartig und frei von fremden Einlagerungen. Der Dotter ist frei von Ein- oder Auflagerungen fremder Art, der Keim ist nicht sichtbar entwickelt. Das Ei ist frei von Fremdgeruch.
Eier der Güteklasse A Extra unterliegen den selben Anforderungen wie oben, jedoch ist die Luftkammer weniger als 4mm hoch. Die Bezeichnung "Extra" ist höchstens bis zum 9. Tag nach dem Legen bzw. 7. Tag nach der Verpackung zulässig.
Gewichtsklassen
Je nach Gewicht werden Hühnereier in vier (früher acht) Gewichtsklassen eingeteilt:
S: Kleines Ei, Gewicht unter 53g
M: Mittleres Ei, Gewicht zwischen 53g und 63g
L: Großes Ei, Gewicht zwischen 63g und 73g
XL: Sehr großes Ei, Mindestgewicht 73g
|
| |
| |
|

|
|